Die Rechtsanwaltskanzlei Borsboom & Hamm ist seit ihrer Gründung im Bereich (internationales) Handels- und Vertragsrecht tätig.
Die Beratungsleistungen auf diesem Gebiet umfassen unter anderem die Erstellung, Anpassung und Beurteilung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Handelsverträgen (Kauf-, Auftrags-, Agentur-, Distributions- und Franchise-Verträgen usw.) sowie die Führung und Unterstützung von Vertragsverhandlungen.
Daneben gehören zu diesem Tätigkeitsbereich das Forderungsinkasso, die Beratung im Hinblick auf die Beendigung von Vereinbarungen, in Haftungs- und Schadenersatzfragen und Versicherungsfälle.
Der Bereich KOG (Kartoffeln, Obst und Gemüse) stellt einen bedeutenden Teil dar.
Die betreffenden Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung bei Verfahren in Bezug auf (internationale) Handelsstreitigkeiten einschließlich des Pfändungs- und Vollstreckungsrechts.
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