Bestuurdersaansprakelijkheid




Geschäftsführerhaftung / Vorstandshaftung

Der Rechtsgrundsatz ist, dass Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und faktische Entscheidungsträger von Gesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften nicht persönlich haftbar gemacht werden können. Aber es gibt wichtige Ausnahmen.

Geschäftsführerhaftung/Vorstandshaftung ist nicht allein ein Risiko für große Unternehmen, sie kommt oft bei mittelgroßen und kleinen Unternehmen vor. Es geht dann meistens um die Haftung im Falle einer Insolvenz, aber auch in anderen Fällen kann es um Geschäftsführer-/Vorstandshaftung gehen.

Die Rechtsanwälte von Borsboom & Hamm treten oftmals bei Insolvenz und Zahlungsaufschub als Verwalter auf. Darüber hinaus verteidigen die Rechtsanwälte von Borsboom & Hamm haftbar gemachte Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und tatsächliche Führungskräfte und beraten Gläubiger und Gesellschafter in Bezug auf die Haftung von Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsratsmitgliedern und tatsächlichen Führungskräften.

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