Die Rechtsanwälte von Borsboom & Hamm betreuen Banken, Geldgeber, Unternehmer und Gläubiger in folgenden Bereichen:
- Finanzierungen;
- dingliche Sicherungsrechte (Pfand und Hypothek);
- Eigentumsvorbehalt;
- Zurückbehaltungsrecht;
- persönliche Sicherungsrechte wie Bürgschaft und Solidarhaftung;
- Veräußerung von Sicherungsrechten;
- überbewerten Pakete;
- Bankbedingungen;
- Umstrukturierungen;
- Neustart nach einer Insolvenz; und
- Liquidation von Unternehmen.
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